Lexuna wächst weiter!

Rechtsanwälte für Medizinrecht gründen Kooperation

Ärzte, Zahnärzte und Apotheken erhalten fachkundige Unterstützung. Spezialisierte Rechtsanwälte aus dem Medizinrecht schließen sich zu einer tatkräftigen Kooperation zusammen.

Ziel des Zusammenschlusses ist es, deutschlandweit durch die Fachanwaltschaft qualifizierte Rechtsberatung im Medizinrecht aus einer organisierten Hand anzubieten. Außerdem soll ein effektives Informationsnetzwerk Mandanten und Kooperationsanwälte auf dem aktuellen Stand der medizinrechtlichen Entwicklung halten.

 

Lexuna Medizinrecht, eine Kooperation selbständiger Fachanwälte für Medizinrecht

Für Ihre individuelle Fragen im Medizinrecht die richtigen Ansprechpartner finden:
Lexuna vereint erfahrene Spezialisten im Medizinrecht aus ganz Deutschland und stellt dadurch Qualität und Vertrauen her. Die Lexuna Kooperationsanwälte beraten, vertreten und informieren zahlreiche Ärzte, Zahnärzte und Apotheken deutschlandweit. Die Lexuna-Zentrale hat ein spezialisiertes Team zusammengestellt, welches ein Informationsnetzwerk für Mandanten und Partneranwälte auf dem aktuellen Stand der medizinrechtlichen Entwicklung hält und die Fachanwälte in marktfördernden Maßnahmen unterstützt.
Durch den Austausch der unterschiedlichen Erfahrungen und die überregionalen Kontakte ermöglicht die Kooperation eine effektive Betreuung und Information der Mandanten vor Ort und überregional.
Mit Hilfe moderner Kommunikationssysteme sind unsere Anwälte quer durch Deutschland miteinander vernetzt. Durch diesen ständigen Erfahrungsaustausch können wir all das Wissen dort bündeln, wo Sie es unsere Mandanten benötigen - für Ihren Erfolg, für Ihre Zufriedenheit und für Ihre Zukunft.
Insbesondere Ärzte, Zahnärzte und Apotheken erhalten fachkundige Unterstützung. Sie finden in ganz Deutschland den spezialisierten Fachanwalt in ihrer Nähe.

 

 

 

News

  • Hier finden Sie Ihren Medizinrechtsanwalt:
  • Was ist der Fachanwalt für Medizinrecht?
  • Fälligkeit des Vergütungsanspruches bei zahntechnischen Leistungen
  • Der säumige Patient
  • Haftungsrisiko bei Budgetierung
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten
  • Honorar für nicht eingehaltene Arzttermine
  • Das neue Arzneimittel-Spargesetz
  • Änderungen HWG zum 01.4.2006
  • Praxisnetze
  • Neue MBO 2004
  • Integrierte Versorgung
  • Was ist die hausarztzentrierte Versorgung?
  • MVZ als Kern eines ambulanten Zentrums
  • Die Tücken des Konsiliararztvertrags im Krankenhaus und MVZ