Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Thoms wurde 1996 gegründet und ist seitdem schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Medizinrechts (Zahnarzt,- Kassenarzt,-Arzt- und Patientenrecht), Familien- u.Eherecht sowie im Betreuungsrecht tätig. Daneben werden die klassischen anwaltlichen Tätigkeitsfelder, insbesondere das allgemeine Zivilrecht und das Strafrecht, bearbeitet.

Die Kanzlei ist beratend für verschiedene ärztliche Berufsverbände tätig und verfügt über einen überregionalen Mandantenkreis verschiedener Branchen, Größen und Rechtsformen.

Er arbeitet seit 1998 im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Heilberufe (Ärzte, Apotheker Arzthelferinnen, u.a.m. ). Insbesondere im medizinischen Haftungsrecht und im Patientenrecht wird hier aktuelles Fachwissen vermittelt.

Rechtsanwalt Thoms ist vertretungsberechtigt vor allen Arbeits-, Finanz- und Landgerichten Deutschlands, dem Oberlandesgericht München sowie dem Bayerischen Obersten Landgericht. Ebenso ist er Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen.

 

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